Wir sind Mitglied im freien
“Kompaktkurkreis-Bad Füssing”.
Indikationen: Schulter- Wirbelsäule- Hüfte- Knie- Osteoporose.
Bei Genehmigung der Kompaktkur übernimmt Ihre Krankenkasse
die Kurkosten abzügl. eines Eigenanteiles.
Für die Unterkunft gewährt Ihnen Ihre Kranken-kasse einen Zuschuß.
Die Kompaktkur ist eine auf Ihre Krankheit abgestimmte Mischung aus
Einzeltherapien und Gruppenbehandlungen.
Der Weg zur Kompaktkur!
>>Antrag über Ihren Arzt an die Krankenkasse.
Sehr geehrter Gast,Sie interessieren sich für einen Aufenthalt in unserem Kurort.
Falls Sie Privatpatient sind, erübrigt sich für Sie das Weiterlesen und wir wünschen
Ihnen eine gute Anreise sowie einen guten Kurerfolg. Ansonsten möchten wir Sie
mit diesem Info - Schreiben über die Veränderungen der letzten gesetzlichen
Regelungen im Kur- bzw. Heilmittelbereich vertraut machen.
-- Es ist wieder interessant geworden eine Vorsorgeleistung am anerkannten
Kurort (früher ambulante Badekur) bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen!
Durch die neue gesetzliche Regelung ist es wieder möglich alle 3 Jahre,
bei med. Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen, eine Vorsorgeleistung
am anerkannten Kurort zu beantragen. Gleichzeitig ist auch die 3 Wochenfrist
abgeschafft worden, zudem wurde der mögliche Tageszuschuss
Ihrer Krankenkasse, von 8.- € auf 13.- € erhöht.
Sie beantragen Ihre Kur mit Hilfe Ihres Hausarztes bei Ihrer Krankenkasse.
Wichtig ist, dass der Antrag die genaue Diagnose, die Schädigung und die
Funktionsstörung beinhaltet. Bei einer eventuellen Ablehnung sollten Sie
unbedingt schriftlichen Widerspruch einlegen,dies geschieht am Besten in
Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt. Sollte dennoch Ihr Kurantrag abgelehnt
werden, sind die folgend aufgeführten Punkte wichtig! Selbstverständlich ist es
auch weiterhin möglich Behandlungen wie Massagen, Gymnastik usw. die Sie
von Ihrem Hausarzt oder von einem ansässigen Arzt am Kurort, also außerhalb
einer Kurmaßnahme verordnet bekommen, wahrzunehmen.
Sogenannte " Kurortspezifische Maßnahmen" (z.B. Thermalbäder oder Naturfango)
sind nach dem jetzigen Stand, für alle Krankenkassen zutreffend, nicht mehr auf
Versicherungskarte verordnungsfähig. (Bei einer genehmigten Kur übernimmt
Ihre Krankenkasse auch weiterhin diese Leistungen.)
ACHTUNG WICHTIG!!
-- Sollten Sie ohne genehmigter Vorsorgeleistung (amb. Badekur) einen Arzt
Ihrer Wahl am Kurort aufsuchen wollen, so wäre es für Sie von Vorteil, sich von
Ihrem Hausarzt einen "Überweisungsschein für den Arzt am Urlaubsort" ausstellen
zulassen. Dies ist nicht unbedingt erforderlich, hat jedoch den Vorteil dass dann
wahrscheinlich die 10.- € "Praxiseintrittsgebühr" für den Arzt am Urlaubsort nicht
anfallen!
-- Für alle Kur- bzw. Heilmittel tritt am 01.01.2004 eine Neuregelung der gesetzlichen
Zuzahlung wie folgt in Kraft. Der bislang 15% ige Eigenanteil wird auf 10% der
verordneten Heilmittel gesenkt, jedoch fällt zusätzlich eine Gebühr in Höhe von
10.-€ pro Rezept an.
Bei einer durchschnittlichen ortsüblichen Kurmaßnahme
kann dies eine geringere finanzielle Eigenbeteiligung Ihrerseits, als in den Jahren
zuvor bedeuten!!! Bitte wenden Sie sich an die Therapie-Praxis Ihrer Wahl!
Kurmittelpraxis Stefan Speiser
Weitere Fragen ?
Inge und Stefan Speiser
Hotel Olympia
94072 Bad Füssing
Tel. 08531/ 9429300